dIE SCHULE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE IM KRANKENHAUS

Wir begleiten Patient:innen während ihres Krankenhausaufenthalts mit Schule und Unterricht

„Jedes Kind hat das Recht auf Chancengleichheit und das Recht auf Schulbildung!“

Charta für Kinder im Krankenhaus – UNESCO

Was ist eine Heilstättenschule?

Jedes Kind, jeder Jugendliche kann schnell in die Situation kommen, dass er/sie sich einem Krankenhausaufenthalt unterziehen muss. Zu den Sorgen bezüglich der eigenen Gesundheit – körperlich oder auch psychisch – kommt oft die Sorge um das schulische Fortkommen, insbesondere bei längeren Aufenthalten im Krankenhaus.

Um diesen berechtigten Sorgen entgegenzutreten und etwas „Normalität“ in den Krankenhausalltag zu bringen, sowie um Laufbahnverlusten und Bildungsnachteilen entgegenzuwirken arbeiten Lehrerinnen und Lehrer österreichweit an Heilstättenschulen an diesem Auftrag.

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Heilstättenschulen sind somit Pflichtschulen für stationär und tagesklinisch aufgenommene Kinder und Jugendliche. Schwerpunkt der Heilstättenschule Klagenfurt Kärnten sind die Patientinnen und Patienten der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin, vereinzelt auch des Eltern-Kind-Zentrums am Klinikum Klagenfurt a. W., sowie die Patient:innen der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde am LKH Villach.

Darüber hinaus werden an der Heilstättenschule Klagenfurt Kärnten vereinzelt auch Schüler:innen in der Folge eines Krankenhausaufenthalts noch weiter beschult, sofern dies aus medizinischen und pädagogischen Gründen sinnvoll und notwendig erscheint. Im Normalfall ist der Aufenthalt an Heilstättenschulen allerdings mit der Entlassung aus dem Krankenhaus beendet.

Einzugsgebiet der Heilstättenschule Klagenfurt Kärnten ist das gesamte Bundesland Kärnten und Teile der Nachbarbundesländer Steiermark, Salzburg und Osttirol.

Heilstättenschulen sind nach ihrer Organisationsform zu den Sonderschulen zu zählen; die Schüler:innen werden aber nach den Lehrplänen ihrer Herkunftsschulen unterrichtet.

Jedes Kind / jede:r Jugendliche hat ein Recht auf Bildung und Unterricht, der seiner körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung entspricht. Da Schüler:innen während eines Krankenhausaufenthalts ihre Herkunftsschule nicht besuchen können, muss die Schule zu ihnen kommen.

Unsere Aufgaben – unsere Ziele

Die Aufgaben der Heilstättenschulen sind sehr vielfältig und richten sich stets nach den momentanen Möglichkeiten und Bedürfnissen des einzelnen Patient:innen aus.

Zwei grundsätzliche Ziele sollen hier hervorgehoben werden:

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  • Im Mittelpunkt steht stets die heilpädagogische Aufgabe, den Patient:en – in der vermutlich kritischsten Phase ihres bisherigen Lebens – Schutz, Sicherheit, Selbstvertrauen und Stärkung des Selbstwertgefühls zu bieten, damit sie (auch) ihre schulischen Aufgaben erfolgreich und angstfrei bewältigen können. Dabei ist die genaue Beobachtung der Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung, um verborgene Ängste, Lern-, Wahrnehmungsschwächen, etc. zu erkennen und in geeigneter Form zu bearbeiten.
  • Grundauftrag ist stets, den Schüler:innen den späteren Wiedereinstieg in den Regelunterricht in ihrer Herkunftsschule zu erleichtern, sodass möglichst kein Laufbahnverlust erfolgt und der Wiedereinstieg leicht fällt; nötigenfalls werden auch ein Schul- oder Klassenwechsel vorbereitet

Neben bzw. im Rahmen dieser Kernziele gibt es eine Reihe weiterer Ziele, wie pädagogische Diagnostik, Kontakte zu den Herkunftsschulen, Vermittlung des Lehrstoffes, individuelle Gestaltung des Unterrichts, Leistungsfeststellungen, Beratung (Schüler, Eltern), Beziehungsangebote und -arbeit und vor allem das Bieten von Normalität und das Erleben der eigenen Funktionsfähigkeit (Selbstwirksamkeit, -wert).

Damit diese Aufgaben erfolgreich erreicht werden können, bedarf es der beständigen Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen im interdisziplinären Team. Der ständige Austausch und die Kooperation auf den verschiedenen Ebenen aller an der Genesung der Patient:innen beteiligten Berufsgruppen bietet einen ganzheitlichen Ansatz für die erfolgreiche Arbeit: obwohl die zwei Institutionen unabhängig voneinander sind, arbeiten Schul- und Krankenhauspersonal eng vernetzt zusammen; Ärzt:innen, Psycholog:innen, das Pflegeteam, Therapeut:innen der verschiedensten Bereiche (Physio, Ergo, Logo, etc.), Sozialpädagog:innen, Lerntherapeut:innen und natürlich unsere Lehrer:innen suchen die beste Lösung für jedes Kind, jede:n Jugendliche:n.

Informationen für Schulen

Über schulische Belange erhalten Sie von uns jederzeit Auskunft und Informationen. Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder auch telefonisch.

Die Schüler:innen werden von uns gemäß ihren Lehrplänen unterrichtet. Die Kooperation mit den Herkunftsschule ist daher für uns sehr wichtig, um die Schüler:innen optimal begleiten zu können.

Über Diagnosen oder andere medizinisch-therapeutische Belange dürfen wir aus Daten- und Patientenschutzgründen keine Auskünfte geben. Ein pädagogischer Bericht wird bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Wochen an die Schulen übermittelt.

Bei Schüler:innen der VS, MS oder PTS sind die Sokratesdaten ab dem ersten Aufenthaltstag an die HSSKK zu übergeben. Nach Beendigung des Aufenthalts werden die Daten wieder an die Herkunftsschule zurückgegeben.

Die Kolleg:innen der Heilstättenschule nehmen zu Beginn Kontakt zu Ihnen auf, um die weitere Beschulung zu besprechen und Informationen zu sammeln. Sie erhalten auch die Kontaktdaten der zuständigen Heilstättenlehrer:in mit der Schüleranmeldung.

Bitte übermitteln Sie die nötigen Materialien nach Absprache mit unseren Kolleg:innen direkt an uns – üblicherweise digital (Lehrstoff, Wochen- /Arbeitspläne, Schularbeiten, Tests, etc).

Im Falle von Langzeitaufenthalten kann die Schulnachricht / das Zeugnis auch von der Heilstättenschule ausgestellt werden (bei Aufenthalten von mind. 3 Monaten durchgehend unmittelbar vor der Schulnachricht / dem Zeugnis). Ansonsten wird zeitgerecht ein Beurteilungsvorschlag der Heilstättenschule an Sie übermittelt. Es erfolgt üblicherweise immer die zeitgerechte Absprache zwischen HSSKK und Herkunftsschulen.

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Für schulische Auskünfte stehen wir jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie die Direktion oder die zuständige Klassenlehrer:in.

Wir bitten Sie, uns alle wichtigen Informationen zu Ihrem Kind zu übermitteln.

Ihr Kind wird gemäß dem Lehrplan der Herkunftsschule unterrichtet. Es erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der Herkunftsschule unsererseits, um einen individuell abgestimmten Unterricht anbieten zu können.

Schulische Auskünfte werden ausschließlich an berechtigte Personen weitergegeben. Nach Beendigung des Aufenthalts wird ein pädagogischer Bericht über den Aufenthalt an der HSSKK an die Herkunftsschule übermittelt.

Wir bitten Sie, Ihrem Kind alle Unterrichtsmaterialien mitzugeben bzw. diese an uns zu übermitteln.

Schulnachrichten und Zeugnisse werden im Normalfall von den Herkunftsschulen ausgestellt. Bei Aufenthalten über 3 Monaten unmittelbar vor einem Zeugnis oder einer Schulnachricht kann das Zeugnis (VS, MS, PTS) von der HSS ausgestellt werden.

Die Beschulung erfolgt immer nach Rücksprache mit dem medizinischen Personal und nach Einschätzung der Belastbarkeit durch die behandelnden Ärzte/innen und des gesamten multiprofessionellen Teams der Krankenhäuser. Der Unterricht wird auf die jeweilige Situation Ihres Kindes abgestimmt.

Wir bemühen uns darum, Ihrem Kind nach dem Aufenthalt wieder einen reibungslosen Neustart in der Herkunftsschule zu ermöglichen.

unterrichtszeiten

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1. Stunde

7.50 – 8.40 UHR

2. Stunde

8.40 – 9.30 UHR

1. Pause

9.30 – 9.45 UHR

3. Stunde

9.45 – 10.35 UHR

4. Stunde

10.35 – 11.25 UHR

2. Pause

11.25 – 11.35 UHR

5. Stunde

11.35 – 12.25 UHR

6. Stunde

12.25 – 13.15 UHR

DIE CHARTA DER SCHULRECHTE DES KRANKEN KINDES

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  1. Jedes kranke Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause.
  2. Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung und die Erhaltung ihrer Stellung als Schüler.
  3. Die Krankenhausschule fördert die Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen und normalisiert den Alltag. Krankenhausunterricht kann als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht organisiert werden.
  4. Krankenhaus- und Hausunterricht müssen, in Abstimmung mit der Heimatschule, den Bedürfnissen und Fähigkeiten kranker Kinder oder Jugendlicher entsprechen.
  5. Lernort, Lernumwelt und die Lernhilfen müssen den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher angepasst sein. Kommunikationstechnologien sollen auch für die Vermeidung von Isolierung genutzt werden.
  6. Der Inhalt des Unterrichts umfasst mehr als den formalen Stoffplan und enthält auch Themen, die aus besonderen Bedürfnissen durch Krankheit und Krankenhausaufenthalt erwachsen. Eine Vielzahl von Unterrichtsmethoden und -quellen sollen genutzt werden.
  7. Die Kliniklehrer und die Lehrer für Hausunterricht müssen voll qualifiziert sein und ständig Fortbildung erhalten.
  8. Die Lehrer kranker Kinder und Jugendlicher sind als schulische Fachleute vollwertige Mitglieder des multidisziplinären Pflegeteams. Sie sind die Verbindung zwischen der Krankenhauswelt des Kindes oder Jugendlichen und seiner Heimatschule.
  9. Die Eltern werden über das Recht ihres kranken Kindes oder Jugendlichen auf Schulunterricht und über das Unterrichtsprogramm informiert. Sie sind als aktive und verantwortliche Partner zu betrachten.
  10. Der Schüler wird als ganzheitliche Person betrachtet. Das schließt das Arztgeheimnis und den Respekt vor der Privatsphäre und dem religiösen Bekenntnis ein.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!